201606.14
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„Sparkasse zieht vors höchste Gericht“

In einem Artikel zu Widerrufsbelehrungen bei Kreditverträgen für Häuslebauer wird Rechtsanwalt Joachim Brückner am 14. Juni 2016 in „Die Rheinpfalz“ interviewt.

Sparkasse zieht vors höchste Gericht


Bei Geld hört die Freundschaft auf, sagt der Volksmund. Weil jeder nur den eigenen Vorteil sieht. Das ist bei Geldinstituten und ihren Kunden nicht anders, wenn es zum Schwur kommt: Wegen Formfehlern in der Widerrufsbelehrung kündigen Häuslebauer ihre Kreditverträge. Sehr zum Ärger der Geldgeber.


„Geldinstitut und Freundschaft?“, wird sich mancher fragen. Kreditverträge sind harte Geschäfte. Da geht es um viel Geld. Für beide Seiten. Ersetzen wir also „Freundschaft“ durch „Vertrauen“. Die Sparkasse Südliche Weinstraße geht mit allen Mitteln gegen einen Häuslebauer aus der Südpfalz vor, der bei ihr im Juli 2008 zum Zinssatz von 5,48 Prozent ein Darlehen über 200.000 Euro aufgenommen hatte (Laufzeit 35 Jahre). Der Mann er- wirkte vor dem Landauer Amtsgericht ein Urteil gegen die Sparkasse, dass vom Landgericht ohne mündliche Verhandlung im April bestätigt wurde; Revision nicht zugelassen, da„keine Aussicht auf Erfolg“. Dagegen geht das in Landau ansässige Geldinstitut weiter vor und hat beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde erhoben.


Bernd Jung, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse SÜW, erläutert der RHEINPFALZ auf Anfrage seine Sicht der Dinge. Ein Vertrag sei Vertrauens- sache. Geld ist geflossen, über Jahre werden Zinsen zurückgezahlt und die Schulden getilgt. Das beiderseits aus- gesprochene Vertrauen sei nicht tan- giert, wenn später ein formaler Fehler entdeckt werde. Jung stellt deshalb die Frage nach der wahren Motivation des aufmüpfigen Kunden, der vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen möchte. „Kein Mensch würde widerrufen, wenn die Zinsen steigen würden“, sagt der Banker.


Klarer Fall, der Kunde möchte Geld sparen. In unserem Fall hat der Häuslebauer einen neuen Vertrag bei einer anderen Bank abgeschlossen – zum Zinssatz von 1,2 Prozent. „Der Mann spart rund 6800 Euro an jährlichen Zinsen“, erläutert dessen Rechtsvertreter Joachim Brückner aus Kandel, Fachanwalt für Bank- und Kapital- marktrecht. Das Landgericht hat die Sparkasse außerdem zur Zahlung von über 4700 Euro verpflichtet. Begrün- dung: Mit jeder Tilgungsrate auf ein Darlehen erhält eine Bank Geld, mit dem sie die Möglichkeit hat, zu wirtschaften – also einen Mehrwert für sich zu erzielen. Fachleute nennen das gezogene Nutzungen. Die kann ein Bauherr zurückfordern, wenn eine Widerrufsbelehrung falsch ist, weil das Geld der Bank faktisch nie zugestanden hat. Diese Zinsrückzahlung ist ein Zubrot für den Häuslebauer.


Nicht nur die Sparkassen haben Probleme mit Formfehlern in Immobilienverträgen, auch die VR-Banken und Privatbanken sind davon betroffen (wir berichteten mehrfach, zuletzt am 8. August 2015). „Inzwischen wird die Summe der Fälle weit dreistellig, wenn es um die VR-Bank Südpfalz, die VR-Bank Südliche Weinstraße und die Sparkasse Germersheim-Kandel geht“, sagt Brückner.


Allein beim Siebten Senat des Oberlandesgerichts in Zweibrücken sind zurzeit 78 Widerrufsverfahren bei Baukreditverträgen anhängig, berichtet Mediensprecher Claus Kratz auf Anfrage. Das älteste Verfahren sei aus dem Jahr 2015. Dabei handelt es sich meist um Berufungsverfahren, bei denen Banken gegen Urteile der Landgerichte zugunsten der Kreditnehmer vorgehen.


Nicht alle Geldinstitute gehen bis zum Äußersten. Die einen schließen Vergleiche, die anderen einigen sich mit dem Kunden, in dem sie einen günstigeren Zins anbieten und so im Geschäft bleiben.


In wenigen Tagen endet die Frist für Verträge, die bis Juni 2010 beschlossen wurden. Könnte die Klagewelle weitergehen? Brückner meint ja. „Das Landgericht Landau hat bereits in mindestens zwei Fällen festgestellt, dass die Widerrufsinformation in Ver- trägen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden, falsch ist.“ Die Fehlerquoten lägen bei diesen Kontrakten noch immer bei schätzungsweise 40 bis 50 Prozent, sagt der Kandeler Rechtsanwalt. (sas)