Unsere Schwerpunkte.

Bank- und Kapitalmarktrecht

Rechtsanwalt Joachim Brückner berät mit seiner Erfahrung als Bankkaufmann Anleger und Verbraucher in den Fällen und wirksamer Darlehensverträge, bei Inanspruchnahme in Bürgschaften, im Falle der Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen, aber auch in Fällen verlustreicher Anlagegeschäfte nach Fehlberatung von Anlagevermittlern.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Sowohl mittelständische Unternehmen, als auch Existenzgründer suchen die Beratung von Rechtsanwalt Joachim Brückner in Fragen der Umstrukturierung von Gesellschaften, in Fragen der Verschmelzung, oder auch bei Neugründungen von Gesellschaften.
Darüber hinaus berät Rechtsanwalt Joachim Brückner Geschäftsführer von juristischen Personen in Haftungsfragen, insbesondere auch im Zusammenhang mit Insolvenzrisiken.

Medizinrecht

Vom Arbeitsrecht im Krankenhaus bis hin zu einer möglichen Haftung des Arztes – für Fragen im medizinischen Kontext steht Ihnen unser Fachanwalt Jürgen J. Brückner jederzeit zur Verfügung.
Es werden Ihre Fragen zum Gesellschaftsrecht in der Praxis, ärztlichem Berufsrecht, Zulassungen und Weiterem beantwortet.

Verkehrsrecht

Unsere Fachanwälte verfügen über umfassende Kenntnisse um Ihnen bei der gesamten Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall sowie der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche behilflich zu sein.
Darüber hinaus vertreten wir Sie nicht nur erfolgreich im Verkehrsstrafrecht (wie z. B. Entzug der Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrten) bzw. Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, sondern stehen Ihnen auch bei Problemen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Fahrzeugs (wie z. B. bei vorhandenen Mängeln) als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Arbeitsrecht

Auch in Zeiten eine nahezu vorhandenen Vollbeschäftigung bleiben arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht aus.
Wir beraten und vertreten Sie gerne als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in arbeitsrechtlichen Fragen, vor allem zu Kündigungsschutz und Arbeitsvertägen. Zudem unterstützen und beraten wir Sie gerne bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, sowohl für den Arbeitnehmerbereich als auch für leitende Angestellte, Geschäftsführer von GmbHs oder Vorständen.

Privates Baurecht

Herr Rechtsanwalt Joachim Brückner berät sowohl Bauunternehmungen, wie auch Handwerksbetriebe, andererseits aber auch private Bauherren bei allen Fragen rund um den Bau, bei der Frage der Durchsetzung des Werkunternehmerlohns, der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und bei Fragen der Beweissicherung zur Dokumentation von Baumängeln und deren Ursache.

Insolvenzrecht

Eine drohende oder beantragte Insolvenz führt auch auf Gläubigerseite zu Beratungs- und/oder Vertretungsbedarf.
Bereits geleistete Zahlungen an Gläubiger unterliegen oftmals der Anfechtung.
Kontaktieren Sie uns in solchen Fällen, wir beraten und vertreten Sie hierzu gerne.
Auch die bei Insolvenzverfahren oft auftretende Problematik der Ab-und Aussonderung bedingt anwaltliche Inanspruchnahme.

Vertragsrecht

"Auf das Kleingedruckte kommt es an".
Rechtsanwalt Joachim Brückner prüft für Sie den Inhalt in Verträgen und Vertragsentwürfen auf deren Wirksamkeit und Inhalte, insbesondere im Hinblick auf die von Ihnen übernommenen Verpflichtungen am Besten, bevor es zu spät ist.

Mietrecht

Ein Mietverhältnis wirft häufig Fragen zu Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen, Abgrenzung von Mieterpflichten zu Vermieterpflichten auf. Bei derartigen Themen wenden Sie sich an uns, wir beraten und vertreten Sie hierzu kompetent und zuverlässig.
Auch für die Begründung oder Beendigung eines Mietverhältnisses, ob als Mieter oder Vermieter, stehen wir Ihnen anwaltlich zur Seite.

Familienrecht

Ob Scheidung, Unterhalt, Umgangs- oder Besuchsrecht, Güterrecht und Versorgungsausgleich, alle jene Themen der familienrechtlichen Auseinandersetzung haben nicht unerhebliche Auswirkungen, sowohl in rechtlicher als auch in finanzieller Hinsicht.
Wir beraten und vertreten Sie hierzu bei sämtlichen Themen des Familienrechts.
Auch die Ausgestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen gehört zu unserem Portfolio.

Baurecht

Ob Neubau oder Umbau, Streitigkeiten mit Handwerkern, Architekten, Bauherrn oder Nachbarn bleiben nicht aus.
in jeglichen Bereichen des Baurechts beraten und vertreten wir Sie gerne, sei es bei Gewährleistung, Forderungen aus Schlussrechnungen oder Störungen bei Durchführung der Baumaßnahmen.
Die Prüfung und Gestaltung baurechtlich relavanter Vertäge gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld.

Erbrecht

Wir beraten Sie in allen erbrechtlichen Streitigkeiten. Damit es erst gar nicht zum Streit kommt, erhalten Sie von uns umfassende Beratung im Hinblick auf Testamentserstellung, z.B. gemeinschaftliches Testament unter Ehegatten sowie Gestaltung von Erbverträgen.