202511.10
0
0

Klageerfolg der Kanzlei Brückner: Täuschung beim Hauskauf – Käuferin darf Kaufvertrag rückgängig machen

Ein Immobilienkauf kann trotz Haftungsausschluss angefochten werden, wenn der Verkäufer den wahren Zustand des Hauses verschleiert hat. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Demnach ist eine Beschreibung im Maklerexposé wie eine Äußerung des Verkäufers zu werten. Nach dem Gericht setzt eine „Kernsanierung“ voraus, dass die Bausubstanz in einem nahezu neuwertigen Zustand ist. Darum geht es…