202011.03
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Betriebsschließung – muss die Versicherung zahlen?

Im Zuge der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sind nunmehr bis zum 30.11.2020 unter anderem alle Gastronomiebetriebe geschlossen. Bereits beim ersten „Lockdown“ stellte sich für viele Gastronomen die Frage, ob ihre Betriebsschließungsversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Wie die jüngsten Urteile zeigen, kommt es hierbei auf die genaue Formulierung in den Vertragsbedingungen an. In den meisten Fällen zahlen die Versicherungen trotz Eintrittspflicht nicht freiwillig.

Sind auch Sie hiervon betroffen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, gerne prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag.