201801.08
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BGH bestätigt weitere Fehler in Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen

In seinem Urteil vom 10.10.2017 hat der XI Zivilsenat des Bundesgerichtshof durch sein Urteil XI ZR 455/16 bestätigt, dass Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen im Falle von Hinweisen bezüglich eines vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts fehlerhaft sein können.
Im konkreten Fall ging es um die von einer Bank in einer Widerrufsbelehrung verwendete Formulierung: „Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben“.