202005.26
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BGH-Urteil zu Dieselskandal

Mit Urteil vom 25.05.2020, Aktenzeichen: VI ZR 252/19 , hat der BGH entschieden, dass VW seinen Kunden, welche vom sog. „Dieselskandal“ betroffen sind, Schadensersatz zu leisten hat.

Im konkreten Fall ging es um einen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist.

Mit seiner Klage verlangte der Kläger die Zahlung des für das Fahrzeug gezahlten Kaufpreises nebst Zinsen gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Der BGH gab dem Kläger überwiegend Recht. Mit diesem Urteil wurde nunmehr Rechtssicherheit geschaffen.

Konkret bedeutet das für Sie: Ist Ihr Wagen (egal ob von VW oder einer anderen Firma) ebenfalls betroffen, können Sie diesen zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zuzüglich Zinsen zurück, unter Anrechnung der Nutzungsvorteile.

Gerne beraten wir Sie diesbezüglich. Rufen Sie uns an oder nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit uns auf.