201801.08
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Darlehensverträgen von Sparkassen ab dem Jahr 2010 – Widerruf?

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat durch sein Urteil vom 22. November 2016 – XI ZR 434/15 bewirkt, dass auch neuere Darlehensverträge von Sparkassen ab den Jahren 2010 etwaig widerrufbar sind. Dies liegt daran, dass Sparkassen in ihren Darlehensverträgen oftmals bei der zu erteilenden Widerrufsinformation bezüglich der Widerrufsfrist einen Klammerzusatz verwendet haben. Durch diesen im Vertragstext verwendeten Klammerzusatz wurde nach Ansicht des Gerichts das Anlaufen der Widerrufsfrist von zusätzlichen Umständen abhängig gemacht.
Die im konkreten Fall verwendete Widerrufsinformation basierte auf einem Standardformular des Sparkassenverbandes aus dem Jahre 2010. Somit ist davon auszugehen, dass bundesweit Darlehensverträge von dem Umstand einer fehlerhaft erteilten Widerrufsinformation betroffen sind. Bei solchen Darlehensverträgen von Sparkassen ab dem Jahr 2010 scheint der Widerruf demnach auch heute noch möglich zu sein.