202003.27
0
0

EuGH: Widerruf von Millionen von Kreditverträgen möglich

Urteil vom 26.03.2020, Az.: C-66/19: Der EuGH hat entschieden, dass bei Verbraucherkreditverträgen die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist in klarer und prägnanter Form angeben werden müssen. Konkret ging es um ein Verbraucherkredit, bei welchem der Kreditnehmer den Beginn der Widerrufsfrist nur durch die Lektüre weiterer Rechtsvorschriften hätte ermitteln können, auf welche in der Widerrufsbelehrung verwiesen wurde. Dieser sog. „Kaskadenverweis“ ist mit europäischem Recht unvereinbar, so der EuGH.

Hiervon sind Millionen von Verbraucherkreditverträgen betroffen.

Sie haben ebenfalls einen Kreditvertrag abgeschlossen? Lassen Sie den Vertrag von uns prüfen. Wir vertreten schon seit Jahren erfolgreich Verbraucher beim Widerruf ihrer Kreditverträge.

Ihr Vorteil bei Immobiliendarlehen: das Darlehen kann frühzeitig beendet werden, ohne, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist.

Ihr Vorteil bei Auto-Leasing: bei erfolgreichem Widerruf geben Sie das Auto zurück und erhalten alle bis dato gezahlten Raten.

Wir beraten Sie gerne!