202011.09
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Finanzielle Unterstützung für notleidende Unternehmen

Der Bund hat den Unternehmerinnen und Unternehmern, welche aufgrund der neuen Corona-Verordnungen ihren Betrieb schließen mussten, weitere Hilfen zugesichert. Hierbei können bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten vom Bund zurückerstattet werden.

Zur Antragstellung ist ein sog. „prüfender Dritter“ erforderlich, wozu auch Rechtsanwälte gehören.

Sie mussten Ihren Betrieb schließen und wollen die sog. „Novemberhilfe“ beantragen? Wenden Sie sich gerne an uns. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist Herr Rechtsanwalt Brückner Ihr kompetenter Ansprechpartner auf diesem Gebiet.