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Neuer Widerrufsjoker

Neues EuGH-Urteil: Millionen von Kreditverträgen widerrufbar (Widerrufsjoker 2.0)

Mit Urteil vom 09.09.2021 hat der EuGH festgestellt, dass Millionen von Kreditverträgen fehlerhafte Belehrungen enthalten und auch noch nach Jahren widerrufbar sind. Damit stellt sich der EuGH deutlich gegen die bisherige Rechtsprechung des BGH.

Für Verbraucher bedeutet dies: Ist der Vertrag widerrufbar, ist hiervon auch der Kaufvertrag (z.B. über einen Pkw) selbst betroffen, sodass der Kaufvertrag rückabgewickelt werden muss. Konsequenz: Die Verbraucher erhalten gegen Rückgabe ihres Kaufgegenstandes Geld zurück.

Dies betrifft nahezu alle Verbraucherkreditverträge. Auch der Widerruf eines Kreditvertrages, um einen neuen Vertrag abzuschließen und von der Niedrigzinsphase zu profitieren, ist nunmehr möglich.

Sie haben einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen und wollen diesen widerrufen?

Rufen Sie uns gerne an! Herr Rechtsanwalt Joachim Brückner verfügt über jahrelange Expertise auf diesem Gebiet.

(EuGH, Urteil vom 09.09.2021, Az.: C-33/20, C-155/20 und C-187/20).