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Neuere Darlehensverträge weiterhin mit fehlerhaften Pflichtangaben behaftet

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat durch sein Urteil vom 04.07.2017 – XI ZR 741/16 entschieden, dass die in den Widerrufsinformationen bezeichneten Pflichtangaben im Darlehensvertrag selbst benannt werden müssen. Im konkreten Fall ging es um die Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde an den Kunden als Bedingung des Anlaufens der Widerrufsfrist. Die zuständige Behörde würde jedoch nicht…

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Darlehensverträgen von Sparkassen ab dem Jahr 2010 – Widerruf?

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat durch sein Urteil vom 22. November 2016 – XI ZR 434/15 bewirkt, dass auch neuere Darlehensverträge von Sparkassen ab den Jahren 2010 etwaig widerrufbar sind. Dies liegt daran, dass Sparkassen in ihren Darlehensverträgen oftmals bei der zu erteilenden Widerrufsinformation bezüglich der Widerrufsfrist einen Klammerzusatz verwendet haben. Durch diesen im…